Unser Wahlgesetz bestimmt, dass nur diejenigen Parteien Sitze im Parlament erhalten, die mindestens 5% der Wählerstimmen erzielt haben, die die Fünfprozenthürde überspringen.
Doch bei den Reichstagswahlen, an der die NSDAP mit Hitler im Mai 1928 erstmals teilnahm, blieb sie mit 2,6 Prozent der Wählerstimmen weiterhin marginal.
Die Rolle als Oppositionsführerin im Bundestag hat die Linke verloren, bei der Wahl im September hatten sich viele Mitglieder mehr als 9,2 Prozent der Wählerstimmen erhofft.