Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、本款、
二款、
三款和
四款
规定,视为每
款或
议
部分,此种
款或
议
规定,凡与其不
致
,
概无效。