Der Begriff "Rechtsträger" unter Buchstabe c bezeichnet den Staat als selbständige Rechtspersönlichkeit, einen Gliedstaat eines Bundesstaats, eine Gebietskörperschaft eines Staates, eine Einrichtung oder Stelle eines Staates oder einen anderen Rechtsträger mit selbständiger Rechtspersönlichkeit.
款“实体”一词系指作为独立法的,及具有独立法位的联邦制的组成部分、政治区分单位、的机构或部门或其他实体。