Bevor der ersuchte Vertragsstaat eine nach diesem Artikel getroffene vorläufige Maßnahme aufhebt, gibt er dem ersuchenden Vertragsstaat, soweit möglich, Gelegenheit, seine Gründe für eine Fortdauer der Maßnahme darzulegen.
八、在解除依照本条规定采取的任何临时措施,
果有可能,被请求缔约国应当给请求缔约国以说明继续保
该措施的理由的机会。