Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根据本条第1款转移占有权不影响转让人根据管辖该
权
现行法律,就转移
该
而对债务人或让
权
所
任何义务。