Jeder Vertragsstaat übermittelt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Abschriften oder Beschreibungen seiner Gesetze und sonstigen Vorschriften zur Durchführung dieses Artikels sowie jeder späteren Änderung dieser Gesetze und sonstigen Vorschriften.
五、各缔约国向联合国秘书长提供有关实
本条的任何法
法规以及这
法
法规随后的任何修订或者修订说明。