Wenn du schon eine Berufsausbildung oder ein Studium im Ausland abgeschlossen hast, dann kannst du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, damit du in Deutschland arbeiten kannst.
Wenn man aber einen längeren Aufenthalt plant, kann man innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort auf einer Auslandsabteilung einer Polizeidirektion eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn du aus den USA, Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada oder der Republik Korea kommst, kannst du auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.