17. beschließt, den Punkt "Rückgabe oder Rückerstattung von Kulturgut an die Ursprungsländer" in die vorläufige Tagesordnung ihrer sechzigsten Tagung aufzunehmen.
14. beschließt, den Punkt "Rückgabe oder Rückerstattung von Kulturgut an die Ursprungsländer" in die vorläufige Tagesordnung ihrer achtundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Dies kann zu Lasten einer echten Koordinierung gehen, da Meinungsverschiedenheiten zwischen den Organisationen in diesen Ländern nicht rasch beigelegt, sondern oftmals zur Regelung nach New York überwiesen werden.