In konfliktgefährdeten Gebieten ist diese Verbreitung billiger, tragbarer und tödlicher Waffen besonders gefährlich und muss dringend aufgehalten werden.
Nur drei der fünf Kernwaffenstaaten (nach der Begriffsbestimmung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen19) haben den Vertrag ratifiziert.
Die geringe Begeisterung der Kernwaffenstaaten für Abrüstungsmaßnahmen schwächt die diplomatische Wirkungskraft des Nichtverbreitungsregimes und damit seine Fähigkeit, die Proliferation einzudämmen.
Wir nähern uns einem Punkt, an dem die Aushöhlung des Nichtverbreitungsregimes unumkehrbar werden und zu einer kaskadenartigen Proliferation führen könnte.
Der Sicherheitsrat bekräftigt, dass die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt.