Die im Entwurf des Programmhaushaltsplans enthaltenen finanziellen Angaben sind mit dem mittelfristigen Plan auf Programm- und Unterprogrammebene verbunden.
Die Abstimmung der im mittelfristigen Plan vorgesehenen Tätigkeiten mit denen der zuständigen Sonderorganisationen erfolgt im Wege vorheriger Konsultationen.
Die Mitwirkung von sektoralen, Fach- und Regionalorganen bei der Aufstellung des mittelfristigen Plans wird durch eine angemessene Vorbereitungszeit gewährleistet.
Die Evaluierungspläne werden auf Programm- beziehungsweise Unterprogrammebene mit dem mittelfristigen Plan in Beziehung gebracht und in den Programmhaushaltszyklus integriert.
Der mittelfristige Plan der Organisation und ihr Haushalt erfassen unterschiedliche Zeiträume und werden von separaten Organen bei unterschiedlichen Anlässen behandelt.
Die Vorschläge zum mittelfristigen Plan sind der Generalversammlung über den Programm- und Koordinierungsausschuss und den Beratenden Ausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen vorzulegen.
Der Programm- und Koordinierungsausschuss und der Beratende Ausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen prüfen den mittelfristigen Plan im Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat.
Wir werden die Berechenbarkeit der Hilfe verbessern, indem wir den Entwicklungsländern regelmäßig und rechtzeitig indikative Angaben über die mittelfristig geplante Unterstützung vorlegen.
Zu diesem Zweck wird der Ausschuss bei der Ausarbeitung des mittelfristigen Plans und des Programmhaushalts für den Wirtschafts- und Sozialbereich die Federführung übernehmen.