8.Jeder Vertragsstaat stellt sicher, dass jeder, der behauptet, eine Person sei Opfer eines Verschwindenlassens geworden, das Recht hat, die Sache bei den zuständigen Behörden vorzubringen; diese unterziehen den Vorwurf einer umgehenden und unparteiischen Prüfung und führen gegebenenfalls unverzüglich eine umfassende und unparteiische Untersuchung durch.
一、 各缔约国应确保任何指称有人遭受强迫失踪
人,有权向主管机关报告案情,主管机关应及时、公正地审查指控,必要时立即展开全面、公正
调查。