Umgekehrt kann der Unterschied zwischen Mandaten nach Kapitel VI und Kapitel VII auch übertrieben werden: Es bestehen kaum Zweifel daran, dass nach Kapitel VI (und somit ohne Befugnis zu Zwangsmaßnahmen) operierende Friedenssicherungsmissionen das Recht zur Gewaltanwendung zum Zweck der Selbstverteidigung besitzen, ein Recht, das sich nach weit verbreiteter Auffassung auf die "Verteidigung der Mission" erstreckt.
另一方面,第六章规定的任务第七章规定的任务之间的差别可能被人夸大:
平特派团是根
第六章派出的(
有实施
平的权力),但它无疑有权使用武力进行自卫,而且人们普遍公认这一权力包括“特派团的防卫”。