5.Der Schlichter offenbart den Parteien, sofern sie von ihm nicht bereits entsprechend unterrichtet wurden, ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung und für die Dauer des Schlichtungsverfahrens unverzüglich jegliche derartigen Umstände.
调解人应当自其被指定之时起以及
整个调解程序的期间内,毫不迟延地向各方当事人披
任何此种情形,除非调解人已将此种情形告知各方当事人。