19.Die Vertragsstaaten ergreifen alle notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, indem sie multilaterale, regionale und bilaterale Vereinbarungen schließen, um Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kindersextourismus zu verhüten und die für diese Handlungen Verantwortlichen aufzuspüren, gegen sie zu ermitteln, sie strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.
缔约国应采取一切必要步骤,加强国际合作,作出多边、区域和双边安排,以防止、侦察、调查、起诉和
治涉及买卖儿童、儿童卖淫、儿童色情制品和狎童旅游行为的责任者。