Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Übereinkommens oder dem Beitritt zu diesem notifiziert jeder Vertragsstaat dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dass er seine Gerichtsbarkeit in Übereinstimmung mit Absatz 2 begründet hat.
每一缔国在批准、接受、核准或加入
时, 应将该国依照第2款确立的管辖权范围通
合国秘书长。