Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货物根据本条第二第三项出,运人应为有权提取货物人利益代为保管出货物价,但可从中扣除运人担任何费用和应付给运人与运输这些货物有关其他任何项。