1.Jeder Vertragsstaat gewährleistet das Recht der Opfer von Verschwindenlassen auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor Ablauf der Verjährungsfrist.
二、 各缔国应保证,在时效持续间,强迫失踪的受害人享有得到有效补偿的权利。
2.Jeder Vertragsstaat bestimmt, wenn er dies für angemessen hält, in seinem innerstaatlichen Recht eine lange Verjährungsfrist für die Einleitung von Verfahren wegen einer in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftat und sieht die Verlängerung der Verjährungsfrist oder die Hemmung der Verjährung für den Fall vor, dass die verdächtige Person sich der Rechtspflege entzogen hat.