9.Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Angehörige ihrer Streitkräfte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.
缔约国应采取一切可
措施,确保不满18周岁的武装部队成员不直接参加敌对
。