Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.
五. 在符合本条的规定的情况下,缔约国应当采取一切适当和有效的措施,确保残疾人有等权利拥有或继承财产,掌管自己的财务,有等机会获得银行、抵押和其他形式的金融信,并应当确保残疾人的财产不被任意剥夺。