Der Begriff "Rechtsträger" unter Buchstabe c bezeichnet den Staat als selbständige Rechtspersönlichkeit, einen Gliedstaat eines Bundesstaats, eine Gebietskörperschaft eines Staates, eine Einrichtung oder Stelle eines Staates oder einen anderen Rechtsträger mit selbständiger Rechtspersönlichkeit.
款“实”一词系指作为独立法家,以及具有独立法地位联邦制家组成部分、家治区分单位、家机构或部门或其他实。