Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根据本条第1财
占有权
影响
让人根据管辖该财
权的现行法律,就
的该财
而对债务人或让出财
权者所承担的任何义务。