Jeder Vertragsstaat übermittelt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Abschriften oder Beschreibungen seiner Gesetze und sonstigen Vorschriften zur Durchführung dieses Artikels sowie jeder späteren Änderung dieser Gesetze und sonstigen Vorschriften.
五、各缔约国均应合国秘书长提供有关实施本条的任何法律法规
及这类法律法规随后的任何修订或者修订说
。