3.Sofern nicht der Vertragsstaat, von dem eine Person nach diesem Artikel überstellt werden soll, zustimmt, darf diese Person, gleichviel welche Staatsangehörigkeit sie besitzt, im Hoheitsgebiet des Staates, an den sie überstellt wird, wegen Handlungen oder Verurteilungen, die vor ihrer Ausreise aus dem Hoheitsgebiet des Staates, von dem sie überstellt wurde, erfolgten, nicht strafrechtlich verfolgt, in Haft genommen oder einer sonstigen Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit unterworfen werden.
除非按照本条移送该人的缔约国表示同意, 无论该人国籍为何, 均不得因其在离开移送国国
前的行为或定罪, 在被移送去的国家
内受到起诉、羁押或对其人身
实行任何其他限制。